ZDF-Fernsehrat beschließt Verfahren für Drei-Stufen-Test

Beim ZDF werden von nun an neue oder veränderte Digital-TV- und Online-Angebote durch einen Drei-Stufen-Test geprüft, bevor sie starten dürfen. Das entsprechende Verfahren hat der ZDF-Fernsehrat in seiner Sitzung am 7. Dezember in Mainz beschlossen. „Das ist ein Stück Pionierarbeit zur Stärkung der Gremienkontrolle“, erklärte dazu der Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz laut einer Pressemitteilung des Senders vom selben Tag. Das ZDF führt nun probeweise einen Drei-Stufen-Test (Public Value Test) ein, den der Sender bis zum Inkrafttreten des 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrags anwenden will (vgl. dazu auch FK 49/07). In diesem Staatsvertrag wollen die Bundesländer im nächsten Jahr das Procedere für ein solches Prüfverfahren endgültig festlegen.
Die Einführung des dreistufigen Tests geht auf die Einigung zwischen den Bundesländern und der Europäischen Kommission im sogenannten Beihilfeverfahren im April dieses Jahres zurück. Gemäß den Vorgaben der Brüsseler Kommission müssen die öffentlich-rechtlichen Sender spätestens ab April 2009 den staatsvertraglich verankerten Drei-Stufen-Test anwenden. Das ZDF wie auch die ARD hatten sich zuletzt bereit erklärt, schon vorzeitig entsprechende Prüfverfahren zu entwickeln und probeweise durchzuführen.

Externe Gutachten

Der ZDF-Fernsehrat entscheidet künftig, wann ein neues oder geändertes Angebot vorliegt und dem Test unterzogen werden muss. Das 77-köpfige Gremium überwacht die Einhaltung der Bestimmungen. Gemäß dem nun beschlossenen Verfahren erstellt der Intendant des ZDF für ein neues oder geändertes Angebot bzw. Programm eine Projektbeschreibung nach festgelegten Kriterien. Daraus muss zum einen deutlich werden, dass das geplante Angebot zum öffentlichen Auftrag gehört und qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Die Projektbeschreibung enthält zum anderen die Kosten des Angebots sowie drittens eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Markt.
Nachdem zunächst erste Informationen über die Eckpunkte des neuen oder geänderten Angebots dem Fernsehrat zur Kenntnis gegeben wurden, veröffentlicht das ZDF die Projektbeschreibung in seinem Online-Angebot und informiert darüber zudem die Presse. Dadurch wird potenziell betroffenen Marktteilnehmern ermöglicht, sich zu den geplanten Projekten zu äußern. Diese Stellungnahmen bezieht der Fernsehrat dann in seine weiteren Beratungen mit ein. Das Gremium kann darüber hinaus externe Gutachten einholen oder Experten anhören. Zum Abschluss des Verfahrens wird die vom Fernsehrat genehmigte Projektbeschreibung der Rechtsaufsicht übersandt.
Das Verfahren soll nach dem Willen des ZDF-Fernsehrats mit der ARD abgestimmt und in Richtlinien festgeschrieben werden. Die ARD-Intendanten hatten sich Ende November auf ihrer Hauptversammlung in Bremen über die probeweise Einführung eines Drei-Stufen-Tests verständigt (vgl. FK 48/07). Der ZDF-Fernsehrat will außerdem mit den zuständigen Gremien der ARD eine Vereinbarung über die Anwendung des Tests auf die Online-Angebote der gemeinsamen Spartenfernsehkanäle nach dem sogenannten Federführungsprinzip abschließen. Der ZDF-Fernsehrat sieht sich für die Internet-Angebote von Phoenix und 3sat zuständig.

VPRT: Richtige Richtung

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) bewertete das jetzt vom ZDF-Fernsehrat beschlossene Verfahren für den Drei-Stufen-Test als „eine erste Diskussionsgrundlage und einen Schritt in die richtige Richtung“. Es gebe zwar noch Verbesserungspotenzial, doch das Bemühen des ZDF sei zu erkennen, den Vorgaben der EU-Kommission gerecht zu werden, erklärte VPRT-Präsident Jürgen Doetz laut einer Pressemitteilung des Verbandes vom 7. Dezember.
Konkret bemängelt der VPRT, dass die Bedeutung der Stellungnahmen Dritter noch weitestgehend unklar sei. Zwar würden Dritte angehört, sie sollten aber offensichtlich nicht Rechte eines Verfahrensbeteiligten zugesprochen bekommen. Auch lasse der Vorschlag offen, wer letztlich die Entscheidung über die neuen Angebote treffen solle. „Das kann in einem glaubwürdigen Verfahren sicherlich nicht der ZDF-Fernsehrat als internes Gremium, sondern muss die Rechtsaufsicht über das ZDF sein“, so Doetz weiter.
Der VPRT verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die EU-Kommission die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien anzweifele. „Dass diese Gremien neue Angebote abschließend genehmigen, wäre vor diesem Hintergrund sicherlich nicht ein mit der Einschätzung der EU-Kommission konformes Modell“, erklärte der Verbandspräsident. Es müsse hier ernsthaft über die Einrichtung einer unabhängigen Instanz nachgedacht werden. Nach Auffassung des VPRT ist darüber hinaus bislang völlig offen, wie die Überprüfung der bereits angelaufenen neuen öffentlich-rechtlichen Angebote zu beurteilen sei. Gemeint sind hier etwa die ZDF-Mediathek oder das erweiterte Nachrichtenangebot beim digitalen ARD-Fernsehkanal Eins Extra (vgl. FK 46/07 und Meldung in dieser FK). Dafür sei zunächst einmal eine konkrete Rechtsgrundlage im 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erforderlich.
Die ARD wie auch das ZDF sehen die beiden Angebote Eins Extra bzw. Mediathek schon heute durch den Rundfunkstaatsvertrag gedeckt. Der VPRT fordert hier hingegen Nachbesserungen: „Solange die Anstalten ohne jede Überprüfung Angebote willkürlich aus dem Anwendungsbereich rausnehmen können, indem sie behaupten, etwas Neues sei nicht wirklich neu, muss man sich fragen, wofür man sich dann diese Mühe bei der Ausgestaltung des Verfahrens überhaupt machen sollte.“

14.12.07/“Funkkorrespondenz“

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