Das „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ löst auch nach dreizehn Jahren noch Diskussionen darüber aus, ob die vertragliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern wirksam gestärkt wurde. Die Verfasser des „Münchner Entwurfs“ sind überzeugt, dass durch die Anpassung einzelvertraglicher Regelungen, den Abschluss einer Reihe von Gemeinsamen Vergütungsregeln und Tarifverträgen sowie durch Rechtsprechung dem Urhebervertragsrecht Geltung verschafft wurde (mehr)